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Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt

Mit In-Kraft-Treten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 haben die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden ihre Regulierungstätigkeit im Bereich der Elektrizitäts- und Gasversorgungnetze aufgenommen.

Grundlage für die Gründung der Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt war zunächst der Kabinettsbeschluss vom 26. Juli 2005. Zum 1. Juni 2015 ist das Gesetz über die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt (Landesregulierungsbehörde) (GVBl. LSA Nr. 10/2015) in Kraft getreten, durch das die Landesregulierungsbehörde per Gesetz beim für Energiewirtschaft zuständigen Ministerium errichtet wird. 

Die Landesregulierungsbehörde übt nach Artikel 35 der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (Abl. Nr. L 211 S. 55) und nach Artikel 39 der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (ABl. Nr. L 211 S. 94) ihre Tätigkeiten unparteiisch, transparent und weisungsunabhängig aus.

Das Amtsblatt der Landesregulierungsbehörde ist das Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt. 

Gesetz über die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt