Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt
Mit In-Kraft-Treten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 haben die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden ihre Regulierungstätigkeit im Bereich der Elektrizitäts- und Gasversorgungnetze aufgenommen.
Grundlage für die Gründung der Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt war zunächst der Kabinettsbeschluss vom 26. Juli 2005. Zum 1. Juni 2015 ist das Gesetz über die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt (Landesregulierungsbehörde) (GVBl. LSA Nr. 10/2015) in Kraft getreten, durch das die Landesregulierungsbehörde per Gesetz beim für Energiewirtschaft zuständigen Ministerium errichtet wird.
Die Landesregulierungsbehörde übt ihre Tätigkeiten unparteiisch, transparent und weisungsunabhängig aus nach den Richtlinien DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES: nach Artikel 57 der Richtlinie (EU) 2019/944 vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und hebt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 die Richtlinie 2009/72/EG vom 13. Juli 2009 auf, mit Richtlinie (EU) 2024/1711 vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union und nach Artikel 76 der Richtlinie (EU) 2024/1788 vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG vom 13. Juli 2009.
Das Amtsblatt der Landesregulierungsbehörde ist das Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt.
Gesetz über die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt
- Gesetz über die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt
vom 13. Mai 2015 (GVBl. LSA S. 184)

