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Aufgaben der Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt

Der Aufsicht durch die Landesregulierungsbehörde unterliegen alle Elektrizitätsnetzbetreiber und Gasnetzbetreiber in Sachsen-Anhalt, an deren Netz jeweils weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind und deren Netz nicht über das Gebiet des Bundeslandes hinausreicht. Die Zuständigkeiten der Landesregulierungsbehörde sind im § 54 Abs. 2 EnWG geregelt.

Die Regulierung der Elektrizitätsversorgungs- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen (§ 1 Abs. 2 EnWG).

Daraus ergeben sich für die Landesregulierungsbehörde folgende Hauptaufgaben:

Die Kontrolle der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung und der Leitungsnetze gehört auf Grundlage von § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu den Aufgaben der Energieaufsicht. Zuständig dafür ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). 

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