Entflechtungsbestimmungen
Gemeinsame Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zu den Entflechtungsbestimmungen in §§ 6-10 Energiewirtschaftsgesetz - EnWG und zu entflechtungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb
Die vorliegenden Auslegungsgrundsätze geben das gemeinsame Verständnis der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zur Auslegung und Umsetzung der Entflechtungsbestimmungen der §§ 6-10 EnWG und zu entflechtungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb wieder. Die Dokumente sind keine Festlegungen i. S. d. § 29 EnWG und haben auch nicht den Charakter einer Verwaltungsvorschrift, sondern soll den Unternehmen als Orientierungshilfe dienen.
Die Verantwortung für die rechtskonforme Umsetzung der Entflechtungsbestimmungen liegt bei den Unternehmen.
Es ist unmöglich, die Gestaltungsvielfalt in allen ihren denkbaren Details abschließend zu erfassen und vorab eine rechtliche Bewertung abzugeben. Der konstruktive Austausch mit den betroffenen Wirtschaftskreisen zu den hier getroffenen Aussagen und verbleibenden Einzelfragen soll ausdrücklich fortgesetzt werden. Bei Fragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Landesregulierungsbehörde.
Hinweis: Der Link zu den Gemeinsamen Auslegungsgrundsätzen 2006 gibt den damals aktuellen Stand der zuständigen Ansprechpartner wieder. Im Bedarfsfall wenden Sie sich daher bitte direkt an die Ansprechpartner in der Landesregulierungsbehörde. Die in den Auslegungsgrundsätzen von 2006 und 2008 angegebenen gesetzlichen Bestimmungen beziehen sich auf die Fassung des EnWG vor 2011, die sich wortlautgleich in den neuen §§ 6 bis 7b EnWG wiederfinden.
Hinweis: Die in dieser Richtlinie angegebenen gesetzlichen Bestimmungen beziehen sich auf die Fassung des EnWG vor 2011, die sich wortlautgleich in den neuen §§ 6 bis 7b EnWG wiederfinden.
Leitlinien der European Regulators Group for Electricity & Gas (ERGEG) für die Umsetzung zur operationellen und informatorischen Entflechtung von Verteilernetzbetreibern
Die ERGEG als Vorgängerinstitution zu ACER hat 2008 Leitlinien für die Umsetzung zur operationellen und informatorischen Entflechtung von Verteilernetzbetreibern veröffentlicht. Die Leitlinien zeigen nach Ansicht der europäischen Regulierungsbehörden einen geeigneten Weg zur operationellen und informatorischen Entflechtung auf. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine europäische Verordnung oder um eine Richtlinie. Zudem ist zu beachten, dass die gemeinsame Leitlinie naturgemäß nicht alle spezifischen Begriffe des deutschen Arbeits-, Gesellschafts- oder Energierechts berücksichtigen kann. So ist zum Beispiel die in Deutschland getroffene De-Minimis-Regelung nicht in jedem Fall passgenau abgebildet. Daher wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes und die darauf aufbauenden gemeinsamen Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zu den Entflechtungsbestimmungen in §§ 6-7b EnWG verwiesen.